Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Mai 2020

Schweinfurt: Die ersten Corona-Fälle im Ankerzentrum wurden Mitte März bekannt. Ein 60-jähriger Armenier hatte Vorerkrankungen, brauchte besonderen Schutz, man verlegte ihn in ein anderes Gebäude innerhalb des Lagers. Dort schlief er weiterhin im Mehrbettzimmer, das Virus befiel ihn. Am 21. April starb er im Krankenhaus.
München: In einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft steckte sich ein 35-jähriger Afghane Anfang April bei einem Mitbewohner an. Er klagte über Kopfschmerzen, Halsweh und Fieber, getestet wurde er vier Tage später. Nachdem sich sein Zustand verschlimmerte, vergingen Tage, bevor er ins Krankenhaus kam. Dort starb er am 26. April. Dem IS war er entkommen, in Bayern dem Coronavirus erlegen.
Norddeutschland: Ein 80-jähriger Afghane starb Anfang Mai an den Folgen von Corona. Nach Jahren des Kriegs und der Flucht hatte er sich auf einen friedlichen Lebensabend gefreut. Bis ein Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft fast seine gesamte Familie ansteckte. Der Fall wird bisher verschwiegen – um unseren Informanten zu schützen, können wir auch den Ort nicht nennen.

Die erste Covid-19-Erkrankung in einer Geflüchteteneinrichtung wurde am 11. März aus Heidelberg gemeldet. Allein in den Unterkünften des Bundes sind laut Innenministerium mittlerweile knapp 500 Menschen infiziert. Die Dunkelziffer liegt wohl viel höher, erst recht, wenn man all die Heime mit einbezieht, die private Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen betreiben.
Dass nicht nur im Lager Moria auf Lesbos, sondern auch hierzulande die Gefahr von Massenansteckung in Flüchtlingsunterkünften drohe, schrieben Flüchtlingsräte und Mediziner schon Anfang März. Sie forderten, die Menschen in leerstehenden Hotels unterzubringen, zumindest die Risikogruppen; und diejenigen, die positiv getestet wurden, in kleinen Quarantänegruppen zu entlassen, etwa in Ferienwohnungen. In den Erstaufnahmen ließen sich die Corona-Schutzmaßnahmen keinesfalls einhalten.

Erstaufnahmen heißen die Einrichtungen, in die Asylsuchende gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland geschickt werden, 500 bis 1000 auf einmal. In den provisorischen Unterkünften steht Bett an Bett oder Container an Container, Dusch- und Essensausgabezeiten sind vorgegeben. Medizinische Versorgung, Sport- oder Spielmöglichkeiten gibt es nicht, erst recht nicht in Unterkünften, die fernab von Wohngebieten liegen, wo maximal ein paar Neonazis vorbeikommen.
In den Erstaufnahmen sollten Asylsuchende ursprünglich maximal für ein paar Wochen bleiben, bis zu ihrem Umzug in eine so genannte Gemeinschaftsunterkunft, die im Schnitt ein bisschen mehr Rückzug bietet. Doch die Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Jahre erlauben, Menschen bis zu 18 Monate in den Sammellagern festzuhalten – was, wie ein Flüchtlingsrat ausgerechnet hat, allein Bayern 14 Millionen Euro mehr im Jahr koste als eine dezentrale Unterbringung. Was ist der Zweck langfristiger Massenunterbringung, die der Integration schadet? Im alten bayerischen Asylgesetz hieß es, solche Unterbringung solle „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“.

So sehr sich die Standards in ganz Deutschland von Unterkunft zu Unterkunft unterscheiden: In allen Erstaufnahmen sind die Menschen auf engstem Raum zusammengepfercht. Bedingungen, die immer schon zumindest psychisch krank machten – und die zu Corona-Zeiten lebensgefährlich sind.
Doch die Forderungen der Flüchtlingsräte interessierten niemanden. Kaum eine Zeitung griff deren Warnungen auf. Und so offenbarte sich einmal mehr, was so offensichtlich ist, dass man es kaum aufschreiben mag: Dass die Menschen in den Lagern keine Lobby haben, die genügend Druck auf die Politik aufbauen könnte. Hauptsache, was drin ist, bleibt drin – auch der Virus.

Nachdem in der Erstaufnahmeeinrichtung im schwäbischen Ellwangen sieben Corona-Infektionen auftraten, durfte keiner mehr das eingezäunte Gelände verlassen. Vier Wochen später hatten sich von den 600 Geflüchteten über 400 angesteckt. Auch in der Erstaufnahme in Halberstadt in Sachsen-Anhalt sperrte man 800 Menschen ein, als einzelne Corona-Fälle bekannt wurden. In Suhl in Thüringen kamen ebenfalls alle 533 Asylsuchenden wegen eines einzelnen Krankheitsfalls in Quarantäne. Man lege es auf Durchseuchung an, riefen die Flüchtlingsräte entsetzt. Bund und Länder wichen den Vorwürfen aus. Und als sich die Menschen in Suhl gegen die Einschließung wehrten, Menschen, die zum Teil von Krieg, Folter und Flucht traumatisiert waren, stürmten Spezialkräfte mit Masken, Schutzbrillen, Schutzanzügen und Waffen das Heim – und kaum jemand nahm davon Kenntnis.

Die ersten Geflüchteten zogen schließlich vor Gericht, in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Und so offenbarte sich in der Corona-Zeit noch eine andere Selbstverständlichkeit: dass Menschen Stimmen haben, auch wenn niemand hinhört, dass sie Rechte haben in diesem Staat, auch wenn die Regierenden das manchmal zu vergessen scheinen. Die drei Gerichte gaben den Klagen der Geflüchteten jeweils statt: Sie durften die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen. Die staatlich verordneten Schutzregeln könnten dort nicht eingehalten werden. Gerade Asylsuchende, so das Leipziger Verwaltungsgericht, bräuchten besonderen Schutz. Auf diese Urteile können sich nun alle berufen, die trotz Corona noch in Erstaufnahmen gesteckt werden. Und vielleicht könnte der Virus am Ende sogar das ganze Lager-Konzept zur Strecke bringen.