Das geplante Gemeinsame Europäische Asylsystem soll die deutsche Quasi-Abschaffung des Rechts auf Asyl zum Modell für Europa machen

analyse&kritik 639
Juni 2018

Hunderttausende Menschen waren 1993 vor dem Krieg in Jugoslawien nach Deutschland geflohen, Rassist_innen steckten ihre Unterkünfte in Brand, attackierten die Asylsuchenden. Statt ein Zeichen gegen rechte Gewalt zu setzen, verabschiedete die damalige Regierung aus Union und FDP mit Unterstützung der SPD den so genannten »Asylkompromiss«, der das Grundrecht auf Asyl faktisch abschaffte.

25 Jahre später greifen erneut fast täglich irgendwo in Deutschland Nazis Menschen an, motiviert von den Reden der AfD, die es bereits ins Parlament geschafft hat. In anderen europäischen Staaten sieht es ähnlich aus. Und die Regierungen? Sie machen es wie Deutschland 1993: Sie befeuern den Rechtsruck und planen die weitere Aushöhlung des Rechts auf Asyl. Ende Juni 2018 soll ein neues europäisches Asylgesetz verabschiedet werden, das den Zugang zu einem fairen Verfahren in der EU quasi verunmöglicht.

Seit zwei Jahren versucht die EU-Kommission, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu etablieren, um in allen Staaten der Gemeinschaft einheitliche Standards durchzusetzen, Asylsuchende »gerechter zu verteilen« und damit die Dublin-Regel zu reformieren, nach der Geflüchtete nur in dem Land Asyl beantragen dürfen, in dem sie beim Eintritt in die EU registriert werden. Bislang waren die Reformpläne aber nie so konkret und so umfassend wie jene, die der EU-Ratspräsident Donald Tusk auf dem EU-Gipfel Ende Juni diskutieren und verabschieden will.

Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die alte Dublin-Verordnung seit Jahren. Sie ist ungerecht und widersprüchlich zugleich und geht vor allem auf das Bestreben zentral gelegener europäischer Staaten wie Deutschland und Frankreich zurück, Asylsuchende fern zu halten oder sie wieder nach Italien und Bulgarien abschieben zu können.

Dass auch die Bundesregierung die europäische Asylregel seit ein paar Jahren reformieren will, liegt weniger an der Kritik von NGOs, sondern daran, dass sie nie wirklich funktioniert hat. Die Menschen reisen trotz der Kontrollen weiter – nach Deutschland oder in die skandinavischen Länder, etwa weil sie dort bereits Familienangehörige haben oder weil sie in den Ländern ihrer Ankunft in Europa keine Arbeit finden, keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten und rassistischen Angriffen ausgesetzt sind.

Anker-Zentren für ganz Europa

Der Bundesregierung kommt es gerade recht, dass die Kommission mit dem GEAS nun »Anreize zum Weiterwandern« reduzieren und Sanktionen gegen diejenigen verhängen will, die es dennoch tun. Sie unterstützt den Vorstoß, die Bedingungen für Asylsuchende in den Mitgliedstaaten anzugleichen. Schließlich passt er genau in ihre Linie: Innenminister Horst Seehofer setzt mit der Planung von Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren, die den zynischen Namen Anker-Zentren tragen, bereits auf Abschreckung, darauf, dass bloß keine geflüchtete Person, die in einem Hotspot auf einer griechischen Insel mit anderen Menschen auf engstem Raum zusammengepfercht lebt, mehr auf die Idee käme, in Deutschland könne es besser sein.

Das Prinzip der Hotspots und Ankerzentren, also die Konzentration und Einsperrung in Lagern, sind zentraler Bestandteil des Kommissionsvorschlags. Wenn es nach der EU-Kommission geht — und das Europäische Parlament hat bislang nur minimale Änderungen vorgeschlagen –, dann läuft es in Zukunft für Asylsuchende in Europa so: Diejenigen, die es trotz der neu aufgerüsteten EU-Grenzschutzpolizei Frontex auf das europäische Festland schaffen, werden dort sogleich erstregistriert. Dabei wird geprüft, ob sie nicht vielleicht über einen sicheren Drittstaat gereist sind, etwa durch ein nordafrikanisches Land. Falls ja, müssen die Menschen direkt wieder dorthin zurück, ohne dass sie überhaupt Zugang zum Asylverfahren bekommen. Eine individuelle Prüfung, die ihnen laut dem Grundgesetz zusteht, kann damit nicht mehr stattfinden.

Auch Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, der verbietet, Flüchtlinge in Gebiete zurückzuweisen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist, soll nun auch auf europäischer Ebene unterwandert werden. Deutschland hat es vorgemacht: Seit 2016 schiebt die Bundesregierung wieder nach Afghanistan ab, egal, wie viele Anschläge dort täglich stattfinden. Ähnlich makaber wollen die EU-Mitgliedstaaten nun gemeinsam Richtlinien zur Rückführung definieren. Nach ihrer Vorstellung soll ein Land auch dann in Gänze als sicher gelten, wenn es nur in Teilen seines Territoriums oder nur für bestimmte Gruppen Schutz gewährt. Weiterhin soll es in Zukunft irrelevant sein, wie die Geflüchteten in dem Drittstaat ihr Leben fristen: Weder das Recht auf einen legalen Wohnsitz noch auf Familiennachzug noch auf Zugang zum Arbeitsmarkt sollen garantiert sein. Sogar schwere Menschenrechtsverletzungen nehmen die EU-Mitgliedstaaten bei der Kooperation mit Drittstaaten in Kauf, wie sich etwa an der Zusammenarbeit mit Libyen zeigt. Um sie an der Weiterreise nach Europa zu hindern, sperrt die libysche Regierung die Menschen ein und foltert sie, wie zahlreiche Berichte belegen.

Auch in Europa müssten die Neuankömmlinge nach den Plänen des GEAS erst einmal eingesperrt werden: um sie zu registrieren und dann auch in die für sie vermeintlich sicheren Länder abschieben zu können. Will die EU ihr Vorhaben also wirklich umsetzen, wird sie überall dort, wo Menschen in Europa ankommen, Abschiebegefängnisse errichten müssen. Ähnlich wie in den Hotspots und Anker-Zentren wären die ohnehin schon traumatisierten Menschen, auch Kinder und Jugendliche, in solchen Lagern ohne Intimsphäre auf engstem Raum zusammengepfercht, ohne ordentliche medizinische Versorgung oder eine Möglichkeit der Rechtsberatung.

Diejenigen, die nicht gleich abgeschoben werden, sollen — das ist der moderatere Vorschlag zur Dublin-Reform — dann unter vier Mitgliedstaaten aussuchen, wo sie Asyl beantragen wollen. Dabei sollen aber immer nur die vier Länder zur Auswahl stehen, die bislang proportional am wenigsten Asylsuchende aufgenommen haben. Ob diejenigen Mitgliedstaaten, die bislang die Grenzen dicht machten, wie etwa Ungarn, sich darauf einlassen und wenn ja, unter welchen Bedingungen, ist noch unklar. Ob Schutzsuchende es in diesen Ländern überhaupt aushalten könnten, ob sie nicht massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären, ebenso. Wer aber eigenmächtig in einen zweiten Mitgliedstaat weiterwandert, soll nach dem Willen der EU-Kommission büßen: Selbst nach der Rückkehr in das zuständige Land, zu der man die Menschen unter Einsatz der Staatsgewalt zwingen wird, sollen Sozialleistungen gekürzt werden, die Menschen also für ihren erneuten Fluchtversuch bestraft werden.

Asylpolitik à la AfD

Das Europaparlament widerspricht hier: Es will die Weiterwanderung nicht durch den Entzug der Sozialleistungen sanktionieren. Das ist aber auch schon die einzige Mäßigung der Bestrafung von »Sekundärmigration«, die das Parlament vorschlägt. Ansonsten will es genau wie die Kommission eine starre Zuständigkeitsregel. Bislang wurde der Mitgliedstaat, in dem sich eine schutzsuchende Person aufhält, nach sechs Monaten für das Asylverfahren zuständig, auch wenn die Person bereits woanders registriert war. Wenn diese Regel wegfällt, Geflüchtete aber aufgrund von menschenverachtenden Umständen nicht in jenem Land bleiben können, das ihnen zugeteilt wurde, müssen sie untertauchen. Wenn etwa eine Familie, die in Syrien gerade noch den Bomben entkommen konnte, nach einer traumatisierenden Flucht in Ungarn in eine Asylunterkunft kommt und dort rassistischer Schikane und Übergriffen ausgesetzt ist und dann nach Deutschland flieht, wird sie selbst nach dem »gemäßigten« Vorschlag des Europaparlaments keinerlei Anspruch auf irgendetwas haben. Sie verlöre jegliche Lebensgrundlage, wie etwa Zugang zu Arbeit, Wohnraum, Ärzt_innen, Schulen.

Die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre gingen in Deutschland alle in die gleiche Richtung: Sie zielten auf die schrittweise Aushöhlung humanitärer Standards wie die der Genfer Flüchtlingskonvention und des deutschen Grundrechts auf individuelle Asylverfahren. Der Vorschlag für die Dublin-Reform, für das GEAS, das europäische Asylrecht, vervollständigt das Vorhaben — und es gibt keinen lauten Protest dagegen.

Nur Menschenrechtsgruppen und ein paar Mitglieder der Grünen und der Linkspartei warnen vor dieser »Harmonisierung« des europäischen Asylrechts. Als die Pläne der EU-Kommission im April im deutschen Innenausschuss diskutiert wurden, wollte von den Bedenken kaum einer etwas wissen. Dieter Amann, Berater der AfD im baden-württembergischen Landtag, hatte als erster das Wort: Wenn man nicht zügig handle, würden die Europäer von Milliarden Afrikanern »ausgelöscht«. Damit hat er den Geist der europäischen Asylreformpläne eigentlich gut auf den Punkt gebracht.